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Sollten Amts- und Mandatsträger in Fragen der Integrität rechtlich gleichbehandelt werden? – die sog. Maskenaffäre und ihre rechtlichen Folgen
Info-Abend von qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V.
Gegenstand des Seminars
Die COVID-19-Pandemie hat viele Spuren hinterlassen und zu den gesundheitlichen Folgen sind wirtschaftliche und politische getreten. Einen größeren Nachklang in diesem Zusammenhang hat die sog. Maskenaffäre. Im Frühjahr 2020 kam es infolge der Pandemie zu einem erhöhten Bedarf an Corona-Schutzausrüstungen, insbesondere Atemmasken. Da diese aufgrund der erhöhten Nachfrage nur schwer zu bekommen waren, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und andere öffentliche Stellen der Länder aber Masken einkaufen wollen, hatten sich mehrere Bundestagsabgeordnete einer Regierungsfraktion als Vermittler eingebracht. Sie spürten die Masken produzierenden Unternehmen auf, stellten den Kontakt zur öffentlichen Hand her und kassierten bei Vertragsschluss Provisionen in erheblicher Höhe persönlich oder über Unternehmen, an denen sie beteiligt waren. Allein das BMG hatte einen Auftrag in Höhe von mindestens 300 Mio. EUR erteilt.
 
Im Frühjahr 2021 wurden diese Vorgänge aufgrund einer Recherche der Wochenzeitung DER SPIEGEL publik. Die sich anschließende Kritik an den Mandatsträgern war heftig. Es stellte sich heraus, dass die Masken überwiegend zu teuer eingekauft worden waren, ihre Qualität nicht den Erwartungen entsprach, das Vergaberecht nicht eingehalten worden war und letztendlich Mandatsträger in einer allgemeinen, tiefgreifenden Krisensituation ihren persönlichen Vorteil über das Gemeinwohl gestellt hatten. Die Anklagen der Ermittlungsbehörden und ihre Berufungen liefen ins Leere, denn die Rechtslage, genauer § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), erfasst solche Vorkommnisse nicht. Der BGH machte in seinem Beschluss vom 05.07.2022 deutlich, dass dieses Ergebnis nicht mit dem allgemeinen Rechtsempfinden in Einklang zu bringen sei. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl im September 2021 hatte der Bundestag bereits auf die Berichterstattung im DER SPIEGEL reagiert: Parteiaustritte, Ehrenerklärungen, ein geändertes Abgeordnetengesetz (AbgG), ein neues Lobbyregistergesetz sowie eine Verdoppelung des Strafmaßes des § 108e StGB waren die Folge. Mit dem neuen § 108f StGB (Unzulässige Interessenwahrnehmung) wurde im Sommer dieses Jahres ein scheinbarer Schlussstein zur Angleichung der dienst- und strafrechtlichen Rechtposition von Mandatsträgern und Amtsträgern gesetzt.
 
So die Theorie. Aber entspricht das den Erwartungen der Allgemeinheit? Ist diese rechtliche Angleichung im AbgG und im StGB verfassungsrechtlich sinnvoll und geboten? Oder gibt es durchaus gute Gründe, warum die Gesetzgebungsethik und die Verwaltungsethik nicht völlig deckungsgleich sein sollten? Wie realistisch ist es, dass ein Mandatsträger einer ebenso strengen rechtlichen Kontrolle unterliegt wie ein Amtsträger? Wo sind die Grenzlinien zwischen Bestechung (§ 332 StGB) und Vorteilsannahme durch einen Amtsträger (§ 331 StGB) einerseits und durch einen Mandatsträger (§§ 108e,  108f StGB) andererseits? Welche Sanktionen werden von wem durchgesetzt? Diesen Fragen wollen wir an unserem Info-Abend gemeinsam mit Ihnen nachgehen.
Seminarablauf
17:30 Uhr Eintreffen der Gäste
18:00 Uhr Begrüßung 
Dr. Stefanie Lejeune, Staatssekretärin a.D., Präsidentin qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e.V
  Impulse und anschließende Diskussion
 
Dr. Lisa von Laffert, Rechtsanwältin, Kanzlei Göhmann
 
Stephan Thomae, MdB, Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat
 
Prof. Dr. Harald Bretschneider, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
19:00 Uhr Gemeinsames Abendessen und Networking
22:00 Uhr Ende des Info-Abends
Termin und Ort
Ort:
Berlin Capital Club
Mohrenstraße 30
10117 Berlin


Zeitraum:
27.11.2024 17:30 Uhr - 27.11.2024 22:00 Uhr

Preis
Kostenfrei
Die Teilnahme richtet sich ausschließlich an persönlich geladene Gäste.
Zur Anmeldung


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