Behörden haben mittels guter Medienarbeit die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten.
Eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Behörden und Medien ist also für alle Beteiligten und auch für die Bürger ein Gewinn. In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiter von Medienanfragen allerdings häufig überrumpelt und Medienvertreter sind genervt von „mauernden“ Behördenmitarbeitern und langen Reaktionszeiten.
Oft bestehen hier beiderseits Unsicherheiten auf verschiedensten Ebenen: Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht? Was ist eine Tatsachenbehauptung und was eine Meinungsäußerung? Was genau beinhaltet die journalistische Sorgfaltspflicht? Wie weit reicht der Auskunftsanspruch der Medien und wo gibt es Grenzen? Muss sich ein Behördenmitarbeiter fotografieren lassen / ein Interview oder O-Töne geben? Wie schnell muss überhaupt eine Auskunft erteilt werden?
Führungskräfte der öffentlichen Hand sowie Sachbearbeiter mit Medienkontakt
- Abgrenzung Tatsachenbehauptung/Meinungsäußerung
- Rechte und Pflichten der Journalisten – Die journalistische Sorgfaltspflicht
- Auskunftsberechtigte: Wer ist eigentlich „Presse“?
- Wie weit reicht der Anspruch auf Auskunft?
- Haben die Medien einen Anspruch auf Interviews, Fotos oder O-Töne? – Vom Behördenleiter, Abteilungsleiter, Pressesprecher oder Sachbearbeiter?
- Interviewvertrag, Autorisierungsvorbehalt, Sperrvermerk
- Wie schnell muss ich als behördlicher Mitarbeiter überhaupt auf Medienanfragen reagieren?
- Auskunftsverweigerungsgründe