In einem Video, das bundesweit für Aufsehen sorgte, singen Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Lieder. Dieses Ereignis hat erneut die Frage nach dem richtigen Umgang mit rassistischem Verhalten im Öffentlichen Dienst auf die Tagesordnung gesetzt. Verständlicherweise wollen sich öffentliche Arbeitgeber von solchen Mitarbeitern distanzieren und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen ergreifen. In vielen Diskussionen fällt dabei häufig das Wort "fristlose Kündigung".
Dieses Webinar beleuchtet die arbeitsrechtlichen Aspekte von rassistischem Verhalten im Öffentlichen Dienst und diskutiert die Frage, ob eine fristlose Kündigung in solchen Fällen tatsächlich das richtige Mittel ist.
Themenüberblick:
- Meinungsfreiheit: Grundsätzlich gilt die Meinungsfreiheit auch für politische Äußerungen.
- Grenzen der Meinungsfreiheit: Wann und wie kann die Meinungsfreiheit im Öffentlichen Dienst eingeschränkt werden?
- Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Fällen von rassistischem Verhalten?
- Rechtsextremismus: Kann rassistisches Verhalten als Störung des behördlichen Ablaufs gewertet werden?
- Öffentlicher vs. privater Arbeitgeber: Welche arbeitsrechtlichen Unterschiede bestehen zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern im Hinblick auf rassistisches Verhalten?
- Privates vs. berufliches Verhalten: Inwieweit kann rassistisches Verhalten im privaten Bereich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
- Arbeitsrechtliche Sanktionen: Welche arbeitsrechtlichen Sanktionen kommen bei rassistischem Verhalten in Frage? Abmahnung oder Kündigung?
- Ausgewählte Rechtsprechung: Aktuelle Rechtsprechung zu rassistischem Verhalten im Öffentlichen Dienst
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