Die wirtschaftliche und konjunkturelle Lage in Deutschland ist gut. Der Arbeitsmarkt ist in manchen Bereichen und für einige Berufe nahezu „leergefegt“. Die Personalauswahl ist daher auch für den Öffentlichen Dienst schwieriger geworden. Zudem gilt für den Öffentlichen Dienst die sogenannte Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und die “üblichen” Schutzgesetze für die Bewerber-/innen: AGG, SGB IX, BundesgleichstellungsG, u.a. Dieses Webinar möchte das “natürliche Spannungsfeld” aufzeigen: einerseits den richtigen/die richtige Bewerber-/in nach modernen Methoden auszuwählen, andererseits dabei die komplexe Rechtslage zu beachten.
Leiterinnen und Leiter von Haupt- und Personalämtern, bzw. Rechtsabteilungen. Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, Personal- und Betriebsräte; Juristinnen und Juristen, die nicht täglich mit diesen personalrechtlichen Fragen befasst sind; auch für Personalentwickler-/innen geeignet, die den rechtlichen „Hintergrund“ für PE- und OE-Konzepte benötigen.
Themenüberblick:
- "AGG-fest"? und die ausgewählte Rechtsprechung hierzu
- Das "3. Geschlecht" /("div./inter"?) – der Beschluss des BVerfG in der Praxis
- Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG – aber richtig!
- EXKURS: Einladung von behinderten Menschen nach dem neuen § 165 SGB IX zum Vorstellungsgespräch
- Fragerecht im Vorstellungsgespräch
- Anwendungsbereiche solcher Beschäftigungen – „um was geht es?"
- Rechtlicher Begriff des „Einfühlungsverhältnisses"
- Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften
- Anwendbarkeit sozialversicherungsrechtlicher Normen
- Begriffsbestimmungen
- Anwendungsbereich und Ausnahmen durch MiLoG und BBiG
- Arbeitsrechtlicher Schutz dieser Personengruppe
- Abgrenzung Sachgrundbefristung und sachgrundlose Befristung
- Befristungen bei Ausbildung und Erprobung
- Verlängerungsmöglichkeiten
- Neues Befristungsrecht nach der AMPEL – Fluch oder Segen?
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