- §§ 298 ff. StGB – Straftaten gegen den Wettbewerb
- §§ 263 ff. StGB – Betrug und Untreue
- §§ 331 ff. StGB – Straftaten im Amt, vor allem Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
- Welche Manipulationsmöglichkeiten hat der (potenzielle) Bieter in der Aufforderungs-, Angebots- und Wertungsphase?
- Welche Arten des kollusiven Zusammenwirkens zwischen (potenziellem) Bieter und einem Vertreter aus dem Lager des Auftraggebers gibt es?
- Auf welche Arten können (potenzielle) Bieter zum Schaden des Auftraggebers zusammenwirken?
- Wie kann der Auftraggeber Manipulationen erkennen?
- Welche Anforderungen sind für einen Ausschluss des Bieters zu beachten, dem eine Manipulation des Vergabeverfahrens vorgeworfen wird? Wann kann in diesem Zusammenhang von einer „nachweislich schweren Verfehlung" ausgegangen werden? In welchem Umfang unterliegt die Entscheidung des Auftraggebers der Nachprüfung durch die Vergabekammern?
- Kann sich der Bieter von einem Manipulationsvorwurf „reinigen" und welche Anforderungen darf der Auftraggeber an eine „Selbstreinigung" des Bieters stellen?
- Welche Auswirkungen auf den Ablauf des Vergabeverfahrens sind vom Auftraggeber im Falle von Manipulationen zu beachten, insbesondere welche zivilrechtlichen Ansprüche kann der Auftraggeber geltend machen? Unter welchen Voraussetzungen kann der öffentliche Aufraggeber Schadensersatz verlangen?
- Organisatorische Maßnahmen im Ablauf des Vergabeverfahrens (Bsp. Dokumentationspflichten, Mehr-Augen-Prinzip, Rotation, Interne Kontrollsysteme etc.)
- Organisatorische Maßnahmen zur Durchführung des Auftrags (Bsp. Trennung von Planung, Durchführung und Abrechnung, Hinweisgebersysteme, Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz etc.)
- Regulative Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens (Bsp. Verhaltenskodex, Antikorruptionsklausel, Wettbewerbsregister etc.)
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