Dieses Gesetz soll den Schutz von Personen, die als Hinweisgeber auf Missstände innerhalb von Organisationen aufmerksam machen, in der Bundesrepublik Deutschland wirksam und nachhaltig verbessern. Deshalb werden Unternehmen wie Behörden gleichermaßen in die Pflicht genommen, ein effektives Hinweisgebersystem zu implementieren und hinweisgebende Personen vor (arbeitsrechtlichen) Repressalien zu schützen. Auch wenn der Gesetzgeber betont hat, die bürokratischen Hürden zur Umsetzung des Gesetzes sollten so gering wie möglich sein, stellt die Implementierung eines Hinweisgebersystems, das im Gesetz als interne Meldestelle bezeichnet wird, zahlreiche Anforderungen: Die interne Meldestelle muss die rechtlichen Interessen der Behörde bzw. des Unternehmens ebenso im Blick haben, wie jene der hinweisgebenden Person und der von dem Hinweis betroffenen Personen. Das gemeldete Vorkommnis muss umfassend erfasst und tatsächlich wie rechtlich bewertet werden sowie ein internes Ermittlungsverfahren schnell, diskret und effektiv eingeleitet werden. Geht es um strafrechtlich relevante Verstöße, sind zudem die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden zu berücksichtigen. Die interne Meldestelle muss in die vorhandenen Strukturen integriert werden und zugleich die nötige Unabhängigkeit haben, um die erforderlichen Folgemaßnahmen umsetzen oder zumindest anregen zu können.
Tag 1: 09:00-16:00 Uhr
Tag 2: 09:00-13:00 Uhr, anschließend Zertifizierungsprüfung
Ausgehend von den Aufgaben und Erwartungen, die ein/e Beauftragte/r einer internen Meldestelle in der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlichen Unternehmen zu erfüllen hat, gliedern sich die Themen in insgesamt 6 Module:
Modul 1: Vom empfohlenen Ombudsmann zur gesetzlich verpflichtenden, internen Meldestelle (120 Minuten)
Themen:
- Bedeutung von Hinweisgebersystemen für die Integrität von Organisationen
- Hinweisgebersysteme – Arten, Funktionen und Wirkung
- Der Fall Heinisch und seine Konsequenzen
- Ombudsmann und interner Antikorruptionsbeauftragte/r
- Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019
Modul 2: Begriff und Funktionsweise der sog. internen Meldestelle (90 Minuten)
Themen:
- Verpflichtete nach dem HinSchG
- Ziele des HinSchG
- Hinweisgebende Personen und von dem Hinweis betroffene Personen
- Meldekanäle nach dem HinSchG
- Aufgaben der internen Meldestelle
Modul 3: Rechtsrahmen außerhalb des HinSchG für Behörden bzw. öffentliche Unternehmen zur Implementierung einer internen Meldestelle (90 Minuten)
Themen:
- Schutz und Vertraulichkeit von Dienstgeheimnissen (BBG und StGB)
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
- Arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen bei sog. Falschmeldungen
Modul 4: Einrichtung einer internen Meldestelle (90 Minuten)
Themen:
- Interne und externe Meldestelle – Externe als interne Meldestelle
- Instruktionspflicht und Dienstanweisung zur Nutzung der internen Meldestelle
- Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Anbindung der internen Meldestelle
- ISO-Standard 37002: 2021 - Whistleblowing Management Systems
Modul 5: Eingehende Hinweise – Erfassung und Bewertung (90 Minuten)
Themen:
- Elektronische und persönliche Hinweise
- Vertraulichkeit oder Anonymität der hinweisgebenden Person
- Tatsachen- und Rechtsfragen eingehender Hinweise
- Gesprächs- und Vertrauenskultur mit der hinweisgebenden Person (ihre Motive, ihre Ziele)
Modul 6: Fallbezogene Folgemaßnahmen und Kooperation mit den für Compliance-Fragen Verantwortlichen (120 Minuten)
Themen:
- Interne Ermittlungen - zu informierende und einzubindende Personen
- Hinzuziehung Externer für interne Ermittlungen
- Information von und Kooperation mit Ermittlungsbehörden
- Datenschutz und Persönlichkeitsschutz der hinweisgebenden und der vom Hinweis betroffenen Person/en
- Schutz der hinweisgebenden Person vor (arbeits- bzw. dienstrechtlichen) Repressalien
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Prüfungsgebühr: 250,- Euro zzgl. MwSt.