Das Vergaberecht nimmt die Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Hand bekanntlich nicht grundsätzlich von der Ausschreibungspflicht aus. Immer wenn es sich um den Leistungsaustausch zwischen unterschiedlichen juristischen Personen handelt, stellt sich die Frage nach der Ausschreibungspflicht. Der Referent dieses Webinars RA Dr. Martin Schellenberg zeigt einen Weg auf, wie gemeinsame Projekte rechtssicher umgesetzt werden können, ohne dabei gegen Vergaberecht zu verstoßen.