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WEBINAR: Aktuelle Fragen zur Stufenzuordnung des Bundes (§ 16 TVöD/Bund)
Gegenstand des Seminars
Die Stufenzuordnung im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes wird oft als „kleine Eingruppierung“ bezeichnet. Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass es drei verschiedene Tarifwerke gibt, die sich mit der Stufenzuordnung befassen. Diese Tarifwerke unterscheiden sich nicht nur im Wortlaut, sondern auch in den Interpretationen, die insbesondere durch das Bundesarbeitsgericht (6. Senat) vorgenommen wurden. In diesem Webinar werden wir uns intensiv mit dem § 16 TVöD/Bund auseinandersetzen und Ihnen den aktuellen Sach- und Rechtsstand umfassend vermitteln.
Seminarablauf

Das WEBINAR wird – kurz und prägnant – auf folgende Punkte eingehen:

  • Die Anzahl der Stufen (§ 16 Absatz 1)
  • Die Stufenzuordnung bei Einstellung (Absatz 2)
  • Stufenzuordnung bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst oder einem Arbeitgeber, der einen mit dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet (Absatz 3)
  • Wechsel innerhalb des Bundes – wie geht man damit um?
  • Die Stufenlaufzeit (Absatz 4)
  • Wie ist bei der Einstellung in Entgeltgruppe 1 zu verfahren? (Absatz 5)
  • Personalgewinnung – hilft der § 16 Abs. 6 in der Praxis?
  • Korrekturen bei fehlerhaften Stufenzuordnungen – was sagt das BAG dazu?

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

 
Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
04.09.2024 09:00 Uhr - 04.09.2024 12:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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