Das öffentliche Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO) ist im Wandel. Dies führt zu stets neuen Herausforderungen für Auftraggeber bei der Gestaltung von Vergabeverfahren. Jüngst wurde auf Bundesebene ein Entwurf für ein Vergabetransformationspaket (VergRTransfG-E) vorgelegt. Dieser ändert das Vergaberecht im GWB, in der VgV und der UVgO z. T. erheblich. Ziele der Reform sind u. a. die Verpflichtung zur Anwendung von Umwelt- und Sozialaspekten im Vergaberecht, die Lockerung des Losgebots, die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und von Start-ups, aber auch eine Entbürokratisierung des Vergaberechts, etwa durch Erhöhung von Wertgrenzen. Nach der erfolgten Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV werden Tipps zur Addition von Planungsleistungen gegeben.
Die immer wieder neuen Entscheidungen des EuGH, des Bundesgerichtshofes (BGH), der Vergabesenate (Oberlandesgerichte) und der Vergabekammern führen weiter dazu, dass die öffentlichen Auftraggeber die Praxis ihrer Vergabeverfahren stets neu anpassen müssen.
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Themenüberblick:
- Vergabegrundsätze und Checkliste für eine effiziente Vergabevorbereitung
- Verantwortung von Fachbereich und zentraler Vergabestelle
- Neues Vergaberecht 2025 (VergRTransfG-E): Kernpunkte und Folgen für die Praxis
- Aktuellere Rechtsprechung des EuGH und BGH sowie der OLG und Vergabekammern
- Neues zur Auftragswertschätzung, Markterkundung, Mischaufträge, Nachhaltigen Vergaben
- Leistungsbestimmung: Zwischen Produktneutralität und Produktvorgabe
- Dringlichkeits- sowie Direktvergaben: Voraussetzungen und Grenzen
- Aktuelles zu Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Prüfung
- Ausschluss, Aufklaren und Nachfordern: Möglichkeiten und Grenzen
- Rahmenvereinbarungen als flexible Beschaffungsinstrumente nutzen
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