Das Vergaberecht sieht hierfür keine generelle Ausnahme von der Ausschreibungspflicht vor. Sobald es sich um einen Leistungsaustausch zwischen unterschiedlichen juristischen Personen handelt, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Ausschreibungspflicht.
In diesem Webinar zeigt Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg auf, wie gemeinsame Projekte rechtssicher geplant und umgesetzt werden können, ohne gegen die Vorgaben des Vergaberechts zu verstoßen.