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WEBINAR: Mobbing – Rechtlich richtiger Umgang für Behörden
Gegenstand des Seminars
Im soziologischen Sinne beschreibt Mobbing psychische Gewalt, die durch das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend kommunikative Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Gruppe von Personen oder durch eine einzelne Person in überlegener Position definiert ist. Aber was verstehen Juristen unter diesem Begriff? Eine Hilfe bietet § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): dort versteht man unter Mobbing eine „rechtliche Belästigung“; was ggfs. Schadensersatzansprüche auslösen kann.

Im Arbeitsrecht vergeht keine Beratung, wo nicht das Thema Mobbing eine Rolle spielt, oft aus Sicht der Beschäftigten. Teilweise erhofft man sich aus einem (vermeintlichen) Mobbing rechtliche Vorteile, aber ist dies überhaupt möglich und wie setzt man ggfs. seine Ansprüche über das Rechtsinstitut „Mobbing“ durch? Diese Probleme will dieses Webinar aufzeigen.
Seminarablauf

Themenüberblick:

  • Mobbing – ist dies überhaupt ein Rechtsbegriff?
  • Rechtliche Einordnung von Mobbing
  • Welche Ansprüche lassen sich ableiten?
  • Abgrenzung von Mobbing zu alltäglichen Konfliktsituationen
  • Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers
  • Rechtliche Beschwerdeverfahren der Beschäftigten, z.B. AGG, BetrVG, BPersVG
  • Strafanzeige – macht dies Sinn?
  • Beweislastverteilung
  • Ausschluss- und Verjährungsfristen
  • EXKURS: § 3 AGG -  „rechtliche Belästigung“ – Abgrenzung zu Mobbing

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
15.05.2025 09:00 Uhr - 15.05.2025 11:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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