Das EU-Beihilfenrecht ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem Steuerungs- und Kontrollinstrument der EU-Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) gegenüber der nationalen Ebene geworden. Verbotene Beihilfe nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, besserbekannt als Teil des sog. Lissabon-Vertrages) ist jeder Vorteil ohne angemessene Gegenleistung, den der Empfänger (z.B. städtische Beteiligungsunternehmen) unter marktüblichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Die staatliche Stelle ist dabei selbst direkt als sog. ‚Beihilfen gewährende Stelle‘ betroffen, wenn sie staatliche Zuschüsse zuwenden, Bürgschaften oder Darlehn gewähren. Angesichts der erheblichen finanziellen Risiken, die mit dem EU-Beihilfenrecht verbunden sind, ist eine gründliche und fachkundige Aufarbeitung notwendiger denn je. Die Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts erstrecken sich natürlich auch auf den sog. Kernhaushalt, also den gesamten Verwaltungsbereich der jeweiligen Gebietskörperschaft. Denn die finanzielle Förderung externer Organisationen mit dem Ziel, auf diese Weise Allgemeinwohlziele zu erreichen, spielt im Haushalt der öffentlichen Hand schon immer eine wichtige Rolle und wird vor dem Hintergrund einer veränderten Rolle des bürgerschaftlichen Engagements immer wichtiger. Empfänger- (Organisationen) können Private, Vereine, Stiftungen, Privatunternehmen oder andere selbständige Einrichtungen sein, die oftmals von Kirchen oder freien gemeinnützigen Organisationen getragen werden. Hier geht es also um Mittelgewährung, die die kommunale Sphäre verlassen und somit das kommunale Gesamtvermögen mindern, so dass ein besonderes Interesse besteht, die entsprechenden Entscheidungen und deren Umsetzung im Einklang mit europäischen und anderen Vorgaben zu gestalten.
Die öffentliche Hand unterliegt, wenn sie staatliche Zuschüsse gewährt (als sog. Beihilfen gewährende Stelle), einer Melde- und Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission. Dabei bestehen für die einzelnen Legitimationsinstrumente durchaus unterschiedliche Regelungen. Die Meldungen gemäß Artikel 9 des Beschlusses der EU-Kommission 2012/21 sind alle zwei Jahre zu machen und sind erstmals zum 30.06.2014 (für 2012/2013) sowie zum 30.06.2016 (für 2014/2015) durchgeführt worden. Dabei werden von der EU-Kommission auch Stichproben in Deutschland in den einzelnen Bundesländern durchgeführt. Der aktuelle Meldetermin für Betrauungen nach dem Freistellungsbeschluss ist für die Jahre 2016/2017 der 30.06.2018. Bei dem jüngsten Legitimationsinstrument, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), gibt es hingegen keine Meldefristen mehr, sondern es tritt statt dessen eine Veröffentlichung sowie eine Kurzanmeldung der Gebietskörperschaft mit Hilfe der zuständigen obersten Landesbehörde (Landeswirtschaftsministerium) über eine elektronische Webanwendung (SANI – Statement Aid Notification Interactive). Nach Freigabe im Bundesland geht die Kurzmitteilung an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), welches die Daten ebenfalls durch Freigabe (Validierung) an die EU-Kommission übermittelt.
Behalten Sie Risiken und relevante Regelungen des EU-Beihilfenrechts im Blick und bereiten Sie sich auf die Prüfung Ihrer (Beteiligungs-) verwaltung vor. Dabei stehen folgende Fragestellungen bzw. Themen im Focus:
- Wie unterscheidet sich der öffentliche Zweck von den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse? Welche Grenzen werden dem öffentlichen Sektor bei der wirtschaftlichen Betätigung durch das Europäische Beihilfenrecht gesetzt? Was muss ich bei einer Gründung öffentlicher Unternehmen besonders beachten?
- Risiken und relevante Regelungen des EU-Beihilfenrechts für die öffentlichen Beteiligungen. Wie schütze ich mein Beteiligungsunternehmen vor einem Rechtsstreit mit der Europäischen Kommission?
- Instrumente zur Legitimierung von Beihilfen. Wie kann ich Rückforderungen einer IDW PS 700: „Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen“ rechtswidrigen Beihilfe vorbeugen?
- Der „Beihilfe-Check“: Wie gehe ich bei der Überprüfung des Beteiligungsportfolios Schritt für Schritt vor? IDW PS 700: „Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen“.
- Überkompensationskontrolle (ÜKK) im Rahmen der EU-Beihilfen. Warum ein Betrauungsakt allein nicht ausreicht. Welche Risiken bestehen bei dem Berichtswesen der Trennungsrechnung im Jahresabschluss? Der Wirtschaftsprüfer als Partner der Überkompensationskontrolle?
- Tipps zur Routine-Meldepflicht an die EU-Kommission. In einem Praxisbericht werden die Melde- und Berichtspflichten der unterschiedlichen Legitimationsinstrumente vorgestellt und die unterschiedlichen Verfahren erläutert.
Bei jedem Vortrag wird darauf geachtet, dass ein fachlicher Austausch zu allen Aspekten des Vortrags gewährleistet ist und zu jederzeit Fragen gestellt und Anmerkungen von den Teilnehmern der Veranstaltung gemachten werden können.
Von der Praxis für die Praxis
- Behalten Sie Risiken und relevante Regelungen des EU-Beihilfenrechts im Blick
- Bereiten Sie sich umfassend auf die Überprüfung Ihres Beteiligungsportfolios vor
- Lernen Sie von unserem Experten und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse – Bewältigen Sie Ihre tägliche Arbeit in Zeiten knapper Ressourcen noch effizienter
- Verbessern Sie Transparenz und Kontrolle Ihres Beteiligungsportfolios
- Profitieren Sie von umfangreichen Berichten und Beispielen aus der Praxis der öffentlichen Verwaltung – Erhalten Sie Tipps aus erster Hand
- Treffen Sie unter den Teilnehmern Praktiker aus zahlreichen Institutionen – Erweitern Sie Ihr Netzwerk und tauschen Sie Erfahrungen aus
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, die für die Beteiligungen ihrer Institution verantwortlich sind.
Von:
- Ministerien von Bund und Ländern, insbesondere der Finanzministerien der Länder
- Nachgeordneten Behörden
- Landkreisen
- Städten
- Gemeinden
- Stadtwerken
- Regionalverbänden
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und staatlichen Betrieben
- Sonstigen öffentlichen Organisationen
Insbesondere aus den Abteilungen:
- Beteiligungsmanagement und –verwaltung
- Finanzen
- Controlling
- Kämmerei
- Landesvermögen
- Innenrevision
Sowie an:
- Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Beteiligungsunternehmen
- Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter
- Rechtsämter
- Rechtsanwälte
- Beratungsunternehmen
Tag 1, 09:00 - 16:00 Uhr
09:00 |
Begrüßung und Vorstellungsrunde Einführung in das Beihilfenrecht Zusammenfassung Tag 1, Klärung von Fragen, Ausblick Tag 2 |
16:00 |
Ende Tag 1 |
*Zwischendurch: Regenerationspausen
Tag 2, 09:30 - 16:30 Uhr
09:30 |
Begrüßung |
10:00 |
Neues aus Luxemburg – Auswirkung der aktuellen Rechtsprechung auf den staatlichen Sektor in Deutschland |
10:45 |
Pause und kollegialer Gedankenaustausch in der Behörden Spiegel-Weblounge |
11:00 |
Tour d‘Horizon – Der befristete Beihilferahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der COVID19-Pandemie und die Modernisierung des Beihilferechtsregimes |
12:00 |
Diskussion und Fragen |
12:15 |
Mittagspause und kollegialer Gedankenaustausch in der Behörden Spiegel-Weblounge |
13:30 |
Die Anwendung der AGVO aus Sicht deutscher Kommunen
- EU-Beihilfegrundsatzangelegenheiten, Einzelfälle und EU-Einzelthemen - Hamburg Dr. Martin Schwee, Ministerialrat im Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Justiziariat, EU-Beihilferecht, Zentrale Vergabestelle (Referat Z 3) - Hannover |
14:30 |
Diskussion und Fragen |
14:45 |
Pause und kollegialer Gedankenaustausch in der Behörden Spiegel-Weblounge |
15:15 | COVID-19 und die Folgen für Kommunen und ihre Unternehmen
|
16:15 |
Diskussion und Fragen |
16:30 |
Zusammenfassung der Themen des Tages, Verabschiedung und Ausblick |
Online
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