Nicht nur für die Personalabteilung einer Öffentlichen Verwaltung, auch für die Führungskraft sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts unabdingbar, um die Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis im Arbeitsalltag umzusetzen und Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Das Seminar gibt einen konzentrierten Überblick über die gesetzlichen Mindeststandards des Arbeitsrechts von Bewerbung und Einstellung bis Ende des Arbeitsverhältnisses und die Möglichkeiten in den jeweiligen Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes davon abzuweichen.
Hinweis:
Das Seminar wird – kurz und prägnant – auf folgende Punkte eingehen:
- Bewerbungsverfahren
- Einstellung: Arbeitsvertrag und Nachweisgesetz
- Tarifvertragliche Abweichungsmöglichkeiten
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Befristung
- Teilzeit
- Arbeitszeit
- Arbeitsschutz einschließlich Mutterschutz
- Urlaub
- Krankheit
- Kündigung
- Zeugnis
- Überblick Kollektives Arbeitsrecht
(Beteiligungsrechte des Personalrats, Grundlagen zu Tarifverträgen)
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