Alle öffentlichen Stellen müssen ihre Websites ab 23.09.2020 mit einer "Erklärung zur Barrierefreiheit" (BFE) versehen. Voraussetzung dafür ist eine tatsächliche Bewertung der Barrierefreiheit der Website. Diese Bewertung kann durch Dritte oder als Selbstbewertung erfolgen. Die Erklärung (und die Bewertung) sind regelmäßig zu aktualisieren: Gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes heißt das jährlich und bei wesentlichen Änderungen der Website. Das alles sind künftig Kernkompetenzen im Bereich Internet / Öffentlichkeitsarbeit. Wer Selbstbewertungen durchführen kann, entlastet zudem sein Budget.
Wie wird eine solche Bewertung durchgeführt? Wie ist ein Bewertungsbericht aufgebaut? Diese und weitere Fragen beantwortet dieses Webinar.
Themenüberblick:
- Richtlinie (EU) 2016/2102 und Erklärung zur Barrierefreiheit
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: Prinzipien, Konformitätsstufen, Erfolgskriterien
- Aufbau eines Bewertungsberichtes
- Prüfwerkzeuge
- Ausgewählte Erfolgskriterien verstehen
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.