Es gibt die etwas launige Aussage, dass das „Leben kein Ponyhof sei“! Es macht wenig rechtlichen Sinn, diese Aussage in das Arbeitsrecht übertragen zu wollen. Richtig ist jedoch, dass der Arbeitnehmer sich mit seinem Arbeitgeber (durch den Arbeitsvertrag) in einem rechtlichen Austauschverhältnis befindet, nämlich Arbeit gegen Lohn. Der Arbeitgeber darf erwarten, dass der Arbeitnehmer seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommt, die sich aus dem Arbeitsvertrag und den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes ergeben. Welche Möglichkeiten hat aber der Arbeitgeber (des Öffentlichen Dienstes!), wenn der Beschäftigte diesen Pflichten nicht nachkommt? Dieses Webinar will Möglichkeiten aufzeigen.
- Die „8 Möglichkeiten “ des Arbeitgebers auf Pflichtverstöße der Beschäftigten (rechtlich) zu reagieren
- Am „Anfang steht das Wort“ oder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - wirksame Kritikgespräche mit den Beschäftigten
- Die Ermahnung bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen
- Die Abmahnung im Arbeitsrecht – aber „handwerklich“ richtig
- Die verhaltensbedingte Kündigung und die aktuelle Rechtsprechung dazu
- Die außerordentliche Kündigung – wirklich als letztes Mittel?
- Haftung – wann hilft diese dem Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst?
- EXKURS: die Zielvereinbarung oder die Korrekturvereinbarung mit dem Beschäftigten
- Muster und Checklisten