Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die EU-Leiharbeitsrichtlinie nicht auf die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD anwendbar ist. Durch die Entscheidung des EuGHs ist der Streit zur europarechtlichen Zulässigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG nunmehr geklärt und für die Praxis ein großes Maß an Rechtssicherheit gewonnen. Die Kernaussage der Entscheidung lautet: "Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD fällt nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Leiharbeitsrichtlinie (RL 2008/104/EG)". Was bedeutet dies für die Praxis des Öffentlichen Dienstes? Fragen, die in diesem Webinar beantwortet werden sollen.
- Struktur der Personalgestellung
- Definition der Personalgestellung nach § 4 TVoeD/TV-L
- Zweck und Zielsetzung der Personalgestellung
- Konkrete Bedeutung der Entscheidung des EuGHs (Az. C 427/21 v.22.06.23)
- Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst als Entleiher
- Öffentliche Arbeitgeber
- Privatrechtliche Einrichtungen mit öffentlichem Auftraggeber
- Beschäftigte als Verleiher
- Öffentliche Arbeitgeber
- Private Arbeitgeber mit Genehmigung
- Schriftliche Vereinbarung und Vertragsbedingungen/Muster
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst als Entleiher
- Rechte und Pflichten der Beteiligten
- Rechte und Pflichten des Entleihers
- Einsatzbereich und Einsatzdauer
- Vergütung und ZulagenArbeitszeit und Urlaub
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Rechte und Pflichten des Verleihers
- Entgeltfortzahlung
- Sozialversicherung und Altersvorsorge
- Vertretung bei Ausfall
- Rechte und Pflichten des Entleihers
- Beendigung der Personalgestellung
- Kündigungsmöglichkeiten und -fristen
- Rückkehr zum Verleiher
- Option zur Übernahme
- Praxisbeispiele und Anwendungsbereiche
- Verwendungsfälle für Personalgestellung
- Erfahrungen und Herausforderungen in der Praxis
- Fazit und Ausblick