Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 01.07.2023 ist der Gesetzgeber einer Pflicht, die ihm seitens der EU bereits 2019 auferlegt worden ist, nachgekommen. Zugleich hat damit eine wesentliche Maßnahme, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption und weiterer Wirtschaftsdelikte, einen rechtlichen Rahmen erhalten. Das so normierte dreistufige Hinweisgebersystem wird von umfangreichen Verfahrensvorschriften für seine Implementierung und einem Schutzsystem für gutgläubige hinweisgebende Personen umfriedet. Nach diesem gesetzgeberischen Schlusspunkt am Ende einer jahrelangen Diskussion könnte man annehmen, es habe jetzt erst einmal alles sein Bewenden.
Die Verpflichtung aller Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten zur Implementierung eines Hinweisgebersystems spätestens bis zum 17.12.2023, hat bei den Verpflichteten und anderer Akteure aber ein geteiltes Echo hervorgerufen. Dies liegt u.a. an wenig anwendungsfreundlichen Normen (§ 2), an Regelungen, die mehr Raum für Interpretation geben als der Gesetzgeber es wohl beabsichtigt hat (§§ 8, 12) und an umfangreichen Regel-Ausnahme-Vorschriften (§§ 5, 6 und 9). Eine interne Meldestelle zügig und umsichtig einzurichten, sind alle Verpflichteten bemüht, aber nicht selten unschlüssig, wie ein sachlich und fachlich effektives System aussehen könnte, zumal die eigenen personellen Kapazitäten häufig mehr als ausgeschöpft sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Behörden Spiegel in Kooperation mit GÖHMANN Rechtsanwälte Berlin und der Whistleblower Software ApS mit WhistleGov-Hinweisgeberschutz ein Konzept zur Unterstützung und Beratung von Verpflichteten der öffentlichen Hand entwickelt, um Behörden und Unternehmen der öffentlichen Hand die nötige Rechtssicherheit für die Implementierung einer internen Meldestelle zu geben. Mit diesem kostenfreien Webinar möchten wir Verpflichteten erläutern, wie eine effektive und kostengünstige interne Meldestelle rechtssicher eingerichtet werden kann und Ihre Fragen zum HinSchG fachkundig und praxisnah beantworten.
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.