Die Finanzierung von kommunalen Unternehmen und kommunaler Infrastruktur (insbesondere Kultur, Tourismus, Sport, Hochschulen, Krankenhäuser, Bäder, ÖPNV) birgt aus beihilfenrechtlicher und steuerlicher Sicht häufig Risiken. Sowohl die europäischen als auch die nationalen Gerichte haben die Folgen rechtwidrig gewährter Beihilfen in verschiedenen Entscheidungen ausgeweitet. Um Risiken bei der Finanzierung oder der Gewährung von Ausgleichzahlungen zu vermeiden, müssen sie zunächst identifiziert werden. Hierfür ist die Kenntnis der beihilfenrechtlichen Grundlagen unerlässlich. Insbesondere wenn Aufgaben der Daseinsvorsorge bzw. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) erbracht werden, bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, auch ohne ein aufwendiges Anmeldungsverfahren gegenüber der Europäischen Kommission beihilfenkonforme Lösungen zu finden. Die steuerlichen Folgen sind dabei jedoch im Blick zu halten, weshalb im Rahmen des Seminars auf ertrag- und umsatzsteuerliche Aspekte ein weiterer Schwerpunkt neben dem Beihilfenrecht gelegt wird. Insbesondere bei beihilfenkonformen Betrauungslösungen stellen sich Fragen der Umsatzbesteuerung, die es wegen der negativen Folgen für Kommunen zu vermeiden gilt. In ertragsteuerlicher Hinsicht spielt für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge durch einen Betrauungsakt auch der steuerliche Querverbund eine wichtige Rolle. Das Seminar soll die Teilnehmer in die Lage versetzten, Sachverhalte zu erkennen, die aus beihilfenrechtlicher Sicht problematisch sein könnten um in Kenntnis der Konsequenzen einer rechtswidrig gewährten Beihilfe beihilfenkonforme und steuerlich sinnvolle Gestaltung in Betracht ziehen zu können.
Dabei richtet sich das Seminar sowohl an Landräte, Bürgermeister, Kämmerer, Vorstände, Geschäftsführer/innen kommunaler und privater Unternehmen sowie kommunale Aufgabenträger und Behördenvertretern.
Einführung in das Beihilfenrecht
- Grundlagen der EU-Beihilfenregelungen (Artt. 107, 108 AEUV, VO (EG) 659/1999)
- Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV
- Rechtfertigungstatbestände (Art. 107 Abs. 3 AEUV)
- Notifizierungspflicht
Konsequenzen rechtswidriger Beihilfen
- Durchführungsverbot
- Nichtigkeitsfolge
- Konkurrentenklagen
- Rückforderungspflicht
Beihilfenrechtliche Ausnahmen / beihilfenkonforme Gestaltung
- Ausnahmen vom Tatbestand (insbes. DAWI-Paket, Altmark-Trans, rein regionale Maßnahmen)
- Betrauung mit DAWI
- Ausnahmen von der Notifizierungspflicht (insbes. AGVO, De-minimis-Verordnung)
Verhältnis Beihilfenrecht – Vergaberecht
Steuerliche Risiken und Aspekte von Beihilfen / beihilfenkonforme Gestaltungen
- Spannungsverhältnis zwischen Beihilfenrecht und Steuerrecht
- Ertragsteuerliche Auswirkungen von Verlustausgleichszahlungen der Trägerkörperschaft
- Beihilfenrelevante Finanzierung von Dauerverlustgeschäften durch Kommunen
- Beihilfe als echter Zuschuss oder umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch
- Verlustausgleich aufgrund von Betrauungslösungen im DAWI-Bereich
- Steuerliche Sonderfälle von Betrauungslösungen am Beispiel „ÖPNV“
Fallbeispiele