Die Aufhebung (Rücknahme und Widerruf) und Unwirksamkeit eines Zuwendungsbescheides ist in der Regel immer mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Sowohl für den Zuwendungsempfänger als auch für die Bewilligungsbehörde stellt diese Maßnahme daher enorme Anforderungen an die Beteiligten. So hat der Gesetzgeber den Grundsatz des Vertrauensschutzes im Gesetz verankert und die Aufhebung in §§48,49 VwVfG unter detaillierte Voraussetzungen gestellt. Aber wann ist ein Zuwendungsbescheid aufzuheben und wann zu widerrufen? Was bedeutet die Jahresfrist und wann fängt sie an? Wichtige Fragen die für eine so bedeutende Entscheidung fehlerfrei beantwortet werden müssen.
In diesem E-Learning erhalten Sie einen Überblick, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Zuwendungsbescheid aufgehoben werden kann. Lernen Sie vor allem die Jahresfrist kennen und bekommen Sie einen Eindruck, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrauen im Sinne des Gesetzgebers schützenswert ist und welche Ermessenmöglichkeiten bestehen.
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Zuwendungsbescheid als Anspruchsgrundlage
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Aufhebung von Zuwendungsbescheiden – Voraussetzungen
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Prüfungsschema zu Widerruf und Rücknahme
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Zuwendungsbescheide mit auflösender Bedingung
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Verjährung von Ansprüchen
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Zinsansprüche nach §49a VwVfG für Rückforderungen und der isolierte Zinsanspruch