Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht gehören zum Standardwerkzeug jeder Mitarbeiterin, jeden Mitarbeiters in der öffentlichen Verwaltung. Oftmals sind allerdings die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse in der Alltagsroutine vergessen oder nicht auf dem aktuellen Stand. Das Seminar bietet daher einen kompakten Überblick über die praxisrelevanten Grundzüge und aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung in den für den kommunalen Alltag wichtigen Gebieten des Verwaltungsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt stellen dabei die rechtlichen Möglichkeiten der Verwaltung dar, die dieser zur Regelung von Sachverhalten in Bezug auf Bürger(innen) und juristische Personen zur Verfügung stehen.
Lehrmethoden:
Vortrag mit Gruppendiskussion, Fallbearbeitung
Das Seminar bietet die Möglichkeit, vorhandenes Basiswissen im Verwaltungsrecht aufzufrischen, bzw. für Teilnehmer, die als Quereinsteiger in die Verwaltung nur über Grundwissen verfügen, sich kompakt die für die Praxis erforderlichen Kenntnisse anzueignen.
Mitarbeiter(innen) mit und ohne Verwaltungsausbildung aus allen Bereichen der Kommunalverwaltung, die ihr Basiswissen im Verwaltungsrecht auf den aktuellen Stand bringen möchten.
Themenüberblick 1. und 2. Tag, jeweils 09:30 - 17:30 Uhr:
- Der rechtssichere Ausgangsbescheid
- Sofortvollzug, Zwangsmittel, Rechtsbehelfe
- Häufige Fehler und Fallen im Verwaltungsverfahren
- Wichtige Grundzüge der Bescheidtechnik mit Musterfällen
- Das Widerspruchsverfahren
- Umgang mit dem anwaltlich vertretenen Bürger(innen)
- Grundzüge des Verwaltungskostenrechts
- Der Behördenvertreter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- Die wichtigsten Schriftsätze an das Verwaltungsgericht
- Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
- Einführung in das förmliche Verwaltungsverfahren
- Grundzüge der Verwaltungsvollstreckung
- Neue Entwicklungen in Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung