Sie sind für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren zuständig? Sie erleben im Alltag immer wieder Unsicherheiten im Umgang mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden, beispielsweise bei Insolvenzverfahren? Sie fragen sich, wie man Ordnungswidrigkeitentatbeständen im gewerblichen Kontext begegnet? Sie möchten gerne auch rechtssichere Verfahren gegen die „wirtschaftlichen Nutznießer“ von gewerblichen Ordnungswidrigkeiten führen, sind sich aber unsicher, wie Sie die Ermittlungen angehen sollen? Sie sind auch der Meinung, dass ordnungswidriges Verhalten sich nicht lohnen soll? Haben Sie schon einmal Gegenstände eingezogen oder den aus einer ordnungswidrigen Handlung gezogenen wirtschaftlichen Vorteil abgeschöpft?
Auf all diese Fragen und noch vieles mehr erhalten Sie ausführliche und kompetente Antworten im 2-tägigen Praxis-Seminar „Ordnungswidrigkeitenrecht für Fortgeschrittene“.
Es handelt sich um die Fortsetzung der erfolgreichen Seminarreihe und knüpft nahtlos an das Grundlagenseminar „Von der Anzeige zum Bußgeldbescheid“ an.
Die Erfahrung aus vielen Jahren Seminartätigkeit zeigt, dass selbst „alte Hasen“ oft unsicher sind, wenn ein Vorgang vom Standard abweicht. Manchmal fehlt im Dienstalltag schlicht die Zeit, sich autodidaktisch in bestimmte Fragestellungen einzuarbeiten. In der Verwaltungspraxis herrscht im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts vielfach „learning by doing“ vor. In der Verwaltungs- und auch in der Juristenausbildung spielt das Ordnungswidrigkeitenrecht keine große Rolle. Mit negativen Konsequenzen: Gerade im Verfahrensrecht lauern eine ganze Reihe von Fallstricken, die dazu führen, dass Bußgeldverfahren aus formalen Gründen eingestellt werden müssen. Kleine Fehler, große Wirkung. Denn oftmals hat die Einstellung des Verfahrens auch zur Folge, dass die Verwaltung die Verteidigerkosten zu tragen hat. Von der Außenwirkung gegenüber den Betroffenen ganz zu schweigen.
Seminarmethodik: Es wird ein interaktives Seminar, bei dem ein fließender Wechsel zwischen Vor-trag/Diskussion, Übungen und Erfahrungsaustausch stattfindet.
Vor diesem Hintergrund soll das Seminar Ihnen einen Raum bieten, sich außerhalb des Dienstalltags mit den grundlegenden Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts auseinanderzusetzen. Ziel ist es, Entscheidungssicherheit zu erlangen, die Scheu im Umgang mit Anwälten und Gerichten zu verlieren und Handlungsstrategien zu erlernen.
Der 2-tägige Intensivkurs ist so angelegt, dass er sich sowohl für Einsteiger im Ordnungswidrigkeitenrecht, als auch für Fortgeschrittene Sachbearbeiter/innen eignet, egal ob Neues erlernt oder Altbekanntes aufgefrischt werden soll.
Themenüberblick 1. und 2. Tag, jeweils 09:30-17:00 Uhr:
- Vor- und Ermittlungsverfahren
- Überblick über den Verfahrensablauf bis zur Ahndung
- Der Zeuge als Beweismittel?
- Ermittlung durch Zeugenvorladung und –vernehmung
- Gut Ermittelt und doch verloren?
- Ursache und Wirkung fehlerhafter Zustellungen
- Nach der Pflicht kommt die Kür
- Die Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen
- Ohne Moos nix los?
- Umgang mit (Privat-)Insolvenzverfahren
- Zahlungserleichterungen
- Voraussetzungen und Wirkung
- Einziehung von Gegenständen
- Zulässigkeitsvoraussetzungen und Durchführung
- Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen?
- Verfahren gg. juristische Personen
- Der Umgang mit „wirtschaftlichen Nutznießern“
- Gewinnabschöpfung im Bußgeldverfahren
- Möglichkeiten zur Sicherung zukünftiger Bußgeldansprüche?
- Der dingliche Arrest