Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


Rechtliche Fragestellungen bei schwierigen Personalgesprächen
Gegenstand des Seminars

Das Arbeitsleben unterliegt ständig wirtschaftlichen und technischen Veränderungen. Öffentliche Unternehmen und Behörden nehmen Restrukturierungen vor, ändern Anforderungsprofile ihrer Beschäftigten und führen Leistungsbezahlungen ein. Führungskräfte und Personaler müssen daher immer häufiger "unangenehme" Personalgespräche führen: von der Rüge bis zum Trennungsangebot; auch Gespräche mit so genannten "Low-Performern" nehmen zu. Gesetzliche Grundlagen für Personalgespräche sind oft nur rudimentär vorhanden. Solche Gespräche können aber ein juristisches Nachspiel, auch vor den Arbeitsgerichten, haben. Daher werden die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Gespräche in diesem Seminar vorgestellt.

Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an alle, die solche (unangenehmen) Personalgespräche führen müssen. Aber auch für Betriebs- und Personalräte ist diese Veranstaltung geeignet.
Seminarablauf

Themenüberblick:

I. Rechtsgrundlagen

  • Kollektiv-rechtliche Vorschriften: BetrVG und Personalvertretungsrecht
  • § 314 Abs. 2 BGB, § 3 TV-L/TVöD: Aussprache vor einer Abmahnung?
  • Bei behinderten Menschen: § 2 SBG IX
  • Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX
  • Fehlzeiten-/Rückkehrergespräche: Rechtsgrundlage?

II. Teilnahmepflicht des Beschäftigten

  • Direktionsrecht nach § 106 GewO: Grenzen und Voraussetzungen
  • Ort des Gespräches?
  • Ankündigungspflicht des Arbeitgebers – Orientierung nach § 12 Abs. 2 TzBfG
  • Konsequenzen bei Nichtteilnahme des Beschäftigten

III. Mobbingvorwurf durch die Beschäftigten

  • Standard-Vorwurf des Beschäftigten bei unangenehmen Gesprächen?
  • Begriff des Mobbings oder ‚Belästigung’ nach § 3 Abs. 2 AGG
  • Rechtlich belastbare und sozial adäquate Gesprächführung
  • Taktisches Vorgehen

IV. Hinzuziehung von Dritten

  • Höchstpersönlicher Charakter solcher Gespräche, § 613 BGB
  • Anspruch auf Teilnahme von Betriebs- oder Personalräten, Rechtsanwälten?
  • Praktisches Vorgehen

V. Rechtsschutz

  • Bei Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages?
  • Einstweiliger Rechtsschutz des Beschäftigten auf Unterlassung solcher Gespräche?
  • Verweisung auf Gesprächführung durch Rechtsanwalt?
Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis

699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.



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