Viele Kommunen meinen, Vergaberecht würde bei der Beschaffung von Asylbewerberunterkünften nicht gelten. Zahlreiche Erlasse und Rundschreiben von Bund, Ländern und EU stellen die Erleichterungen aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen dar. Dies bedeutet aber keine Befreiung vom Vergaberecht. In dem Seminar wird Frau Dr. Maimann, Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, den aktuell geltenden Vergaberechtsrahmen erläutern.
Zeitdruck, Flexibilität und Rechtssicherheit sind nicht immer leicht zu vereinbaren. Miete, Kauf, Neubau, Betrieb oder die Kombination der Möglichkeiten stellen hohe Anforderungen an komplexe Vergabeverfahren.
Mit dem Seminar „Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften“ liefert der Behörden Spiegel Antworten auf viele Fragen. Das Seminar stellt für die Vertreter von Kommunen praxisnah dar, wie sie die benötigten Unterkünfte rechtssicher und schnell beschaffen können. Erfahrene Praktiker referieren zusätzlich aus ihrem Bereich und geben wertvolle Tipps.
09:30 Uhr Begrüßungskaffee
10:00 Uhr Begrüßung und Einführung
10:15 Uhr Bürokratieabbau durch Flüchtlinge? Was ändert sich praktisch im Vergaberecht?
Dr. Christine Maimann, Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf
- Vergaberechtlicher Rechtsrahmen
- Erleichterungen durch Erlasse?
- Praxistipps
11:15 Uhr Umsetzungsmodelle in der Praxis
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe Öffentlicher Sektor und Vergabe, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek
- Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten
- Rechtliche Anforderungen an die Unterkünfte
- Handlungsspielräume nutzen
- Praxistipps
12:15 Uhr Mittagspause
13:15 Uhr Rahmenbedingungen sowie bilanzielle und steuerliche Aspekte der Flüchtlingsbeherbergung
Martin Unterrainer, Vorstand der Bavaria Revisions- und Treuhand AG
14:15 Uhr Optimale Realisierung im Vergabeverfahren
Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt in der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek
- Ablauf des Vergabeverfahrens
- Know-how der Bieter einbinden
- Häufige Fehler
- Praxistipps
15:00 Uhr Fragen und Antworten, Diskussion