Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie verfolgt seit 2014 eine vermeintlich restriktivere, “härtere” Rüstungsexportpolitik. Diese Politik hat bereits ihre Spuren in der Unternehmenslandschaft hinterlassen. Rechtlich bewegt sich diese Politik freilich auf “dünnem Eis”. Versagte oder ausbleibende Ausfuhrgenehmigungen sind nicht selten rechtswidrig und angreifbar – insbesondere dann, wenn kein Waffenembargo besteht. Letzteres wurde zuletzt virulent im Fall Saudi-Arabien. Angesichts der zahlreichen Unruheherde und Krisen auf der Welt sowie der zunehmend komplizierten „Freund-/Feind-Beziehungen“ des Westens werden Rüstungsexportentscheidungen an Bedeutung gewinnen. Ob und inwieweit die Politik hier final eingreifen darf, hängt im Rechtsstaat von der Rechtslage ab. Das Außenwirtschaftsrecht befindet sich dabei im Umbruch. Dies war zuletzt in Bezug auf den Iran von Bedeutung, wo der Sanktionsabbau in einer Art und Weise stattfindet, der selbst Experten ratlos zurücklässt. Hier könnte zugleich ein völlig neues Regime von Rüstungsexportkontrollen entstehen, wie es in dieser Form bislang unbekannt war.
Mit all diesen brisanten Fragen setzt sich das Praxisseminar auseinander. Ziel sind konkrete, verständliche und umsetzbare Lösungen für Exporteure, aber auch mehr Klarheit über die komplexe Rechtslage für staatliche Akteure, die sich selten der Hürden des Außenwirtschaftsrechts versichern. Hierzu soll zunächst die aktuelle Situation der Rüstungsexportkontrolle analysiert werden. Nach einer Einführung in das Außenwirtschaftsrecht geht es vorrangig um die Möglichkeiten, gegen eine Verschärfung der Genehmigungspraxis und gegen eine illegitime Ablehnungspraxis vorzugehen. Entschädigungs- und Schadenersatzmöglichkeiten werden angesichts der gegenwärtigen Praxis des „Aussitzens“ von Exportanträgen dabei besonders beleuchtet. Welche Möglichkeiten bzw. Grenzen in den Fällen von Exporten vornehmlich in den Nahen und Mittleren Osten bestehen, wird dabei im Mittelpunkt stehen. Zum Abschluss werden die Erkenntnisse anhand einer anschaulichen und auch für juristische Laien verständlichen Case Study vertieft.
Themenüberblick:
„Lagebericht“: Stürmische Zeiten in der Rüstungsexportkontrolle
- Der Kurswechsel Gabriels
- Das Verfahren vor dem BVerfG in Sachen Bundessicherheitsrat
- Der Fall Rheinmetall (August 2014)
- Iran, Saudi-Arabien
Das Außenwirtschaftsrecht: Ein Bermuda-Dreieck?
- Vielfalt der Regeln (GG, EU, Völkerrecht, AWG, AWV)
- Unterscheidung Dual-Use-Güter / Rüstungsgüter / Kriegswaffen
- Genehmigung, Genehmigungspflicht, Genehmigungsversagung, Genehmigungswiderruf
Verteidigungsmöglichkeiten
- Bei einer Versagung der Genehmigung
- Bei einem Widerruf einer erteilten Genehmigung
- Bei einer Genehmigung unter Auflagen
- Bei einer Nichtentscheidung über den Genehmigungsantrag
Fokus Saudi-Arabien
- Einzelversagung ohne Embargo: Europarechtswidrig!
- Was ist eine „Menschenrechtsverletzung“?
Fokus Iran
- Das Iran-Abkommen: Ein Dickicht von Regeln
- Revolution bei Dual-Use-Gütern?
Case Study: Ablauf einer Genehmigungsversagung mit anschließendem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren