Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


Annahme von Belohnungen und Geschenken
Vom Umgang mit Zuwendungen und Befangenheit
Gegenstand des Seminars

Die Berichterstattungen in den Medien über Zuwendungen an Amtsträger und die daran anknüpfenden Ermittlungs- und Strafverfahren verunsichern zunehmend die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Sie fragen sich: Was darf ich im Kontakt zu Bürgern oder potentiellen Vertragspartnern annehmen ohne mich strafbar zu machen? Ist die Einladung auf eine Tasse Kaffee schon ein Problem? Wann riskiere ich den Anschein von Befangenheit und wie ziehe ich deutlich, aber höflich die Grenzen? Welche Weisungen kann und muss ich als Vorgesetzter geben und wie deren Einhaltung überprüfen?

Die Beschäftigten stehen ebenso wie ihre Vorgesetzten in einem Spannungsfeld. Einerseits soll jeder Loyalitätskonflikt vermieden werden, Außenstehende sollen nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, sie wollten unsachgemäß auf die Entscheidung des Amtsträgers Einfluss nehmen und gleichzeitig soll die Kooperation zwischen Amtsträger und Bürger bzw. Vertragspartner sozialadäquat sein. Persönliche Kontakte zwischen Beschäftigten und Außenstehenden sind häufig für ein reibungsloses Miteinander unverzichtbar, aber unter Umständen eben auch tückisch. Umgekehrt fragen Unternehmen, die Amtsträger zu Veranstaltungen einladen möchten, sich, was sie dabei rechtlich zu beachten haben, um weder sich noch ihre Gäste in ein falsches Licht zu setzen.

Das Seminar gibt einerseits einen Überblick über die einschlägigen Strafvorschriften anhand praktischer Beispiele, legt die dienst- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten der jeweiligen Behörden- bzw. Unternehmensleitung dar und zeigt andererseits, wie mit regulativen und organisatorischen Maßnahmen den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten die nötige Sicherheit im Umgang mit diesen Fragestellungen gegeben werden kann, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden.

Seminarablauf

Modul I:
Darstellung des strafrechtlichen Rahmens

Die Gewährung und die Annahme eines Vorteils sind für einen Amtsträger strafbar, wenn sie in einem Zusammenhang mit seiner Dienstausübung stehen. Dann können die Straftatbestände Vorteilsannahme oder gar Bestechung relevant sein. Doch auch für Beschäftigte, die keine Amtsträger sind, sieht das Strafgesetzbuch die Möglichkeit von Sanktionen vor, wenn sie ihren Privatinteressen Vorrang vor den Interessen ihres Arbeitgebers geben. Die Führung eines Betriebes oder Unternehmens der öffentlichen Hand kann zudem noch nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten belangt werden, wenn sie diesbezügliche Aufsichtspflichten verletzt.

Fragestellungen:

  • Welche Straftatbestände können bei der Annahme von Vorteilen einschlägig sein?
  • Wann ist ein Beschäftigter Amtsträger?
  • Welche Folge hat das für eine eventuelle Strafbarkeit?
  • Welche Entwicklung haben die Gesetzeslage und die Rechtsprechung in diesem Deliktsfeld in den vergangenen Jahren genommen?

Modul II:
Dienstrechtliche Pflichten der jeweiligen Behördenleitung

Die Integrität, die Unvoreingenommenheit und das Ansehen des öffentlichen Dienstes zu schützen und keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, ist das Anliegen der Vorschriften, die sich mit der Frage beschäftigten, wie sich ein Amtsträger zu verhalten hat. Außer den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Beamten- und Richterrechts sind es Verwaltungsvorschriften, etwa das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung oder der Fragen- und Antwortenkatalog des Bundesministeriums des Innern, welche diese Pflichten der Amtsträger in Bezug auf Zuwendungen und die Vermeidung von Interessenkollisionen konkretisieren. Vergleichbare Vorschriften existieren auch auf Landesebene, sie sind jedoch je nach Art der Verwaltung unterschiedlich und lassen in der täglichen Praxis Fragen unbeantwortet.

Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur Abwendung von Korruptionsdelikten durch Bedienstete?
  • Welche Vorgaben existieren zur Annahme von Belohnungen und Geschenken  sowie zur Vermeidung von Befangenheit auf Bundesebene?
  • Was darf dienstrechtlich von wem unter welchen Umständen wann angenommen werden?
  • Welche Zuwendungen sind genehmigungsfähig bzw. -pflichtig und bei welchen Anlässen genügt die Anzeige?

Modul III:
Dienstanweisung und Verhaltenskodex

Unterhalb der gesetzlichen Ebene die Forderungen des Gesetzgebers zu konkretisieren und den gegebenen Entscheidungsspielraum gesetzeskonform zu interpretieren, ist nicht nur für Behörden eine Herausforderung, sondern auch für öffentliche Unternehmen. Sie sind weniger den dienstrechtlichen, als vielmehr den Vorschriften des GmbHG, des AktG und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unterworfen. Sie laufen zudem Gefahr, mit dem OWiG in Konflikt zu geraten, wenn die Unternehmensführung ihrer Hinweis- und Fürsorgepflicht unzureichend nachkommt. Ein Ausdruck dieser Pflichten sind klare und detaillierte Verhaltensanordnungen, die zu den besonderen Aufgaben des Betriebes oder dem wirtschaftlichen Aktionsfeld des Unternehmens passen. Den Verhaltenskodex in diesem Sinne den Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder gegenüberzustellen und die Grenzen eines rechtlich einwandfreien Miteinanders von öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft auszuloten, ist das Anliegen des dritten Moduls.

Fragestellungen:

  • Was unterscheidet und was verbindet die Dienstanweisung und den Verhaltenskodex?
  • Wann ist ein Verhaltenskodex erforderlich und wie sollte er verfahrenstechnisch behandelt werden?
  • Wie kann ein Verhaltenskodex konkret formuliert werden, um den Beschäftigten und der Unternehmensführung Rechtssicherheit zu vermitteln?
  • Wie kann die Effizienz eines Verhaltenskodex ermittelt werden und wie wird seine Effektivität gemessen und kontrolliert?
Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis
450,- Euro zzgl. MwSt.


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