Die Einstellung von Beschäftigten wird immer schwieriger und rechtliche Fallstricke warten „an jeder Ecke“. Der Einstellungsvorgang ist heute verrechtlicht. Die „Partnerwahl“ ist nicht mehr frei.
Der Einstellungsvorgang ist durch eine zunehmende Verrechtlichung gekennzeichnet. Eine erhebliche Zurückdrängung der Freiheit der Partnerwahl geht insbesondere von den Diskriminierungsverboten des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung aus. Das strahlt auch auf das Fragerecht des Arbeitgebers aus. Aber auch der Betriebsrat bzw. Personalrat kann sich bei Einstellungen über sein Mitbestimmungsrecht wirksam einschalten.
Dieses Intensivseminar will diesen rechtlichen Komplex untersuchen und Lösungsansätze aufzeigen.
Themenüberblick:
Einführung
- Die zunehmende Verrechtlichung der Einstellung
Neues zum Verbot der Diskriminierung bei der Einstellung
- Das Verbot diskriminierender Ausschreibungen (§ 11 AGG)
- Anknüpfung an ein verpöntes Merkmal
- Benachteiligung
- Beweiserleichterung zugunsten des Arbeitnehmers (§ 22 AGG)
- Rechtfertigung der Benachteiligung
- Schadensersatz und Entschädigung (§ 15 AGG)
Bestenauslese im öffentlichen Dienst
- Art. 33 Abs. 2 GG
Das eingeschränkte Informationsrecht des Arbeitgebers
- Fragerecht des Arbeitgebers
- Anfechtungsrecht des Arbeitgebers
- Umgekehrter Fall: Ein (zu) mitteilsamer Bewerber
- Bewerberprofilerstellung durch Internetrecherche
- Untersuchung und Begutachtung des Arbeitnehmers
Mitbestimmung der Personalvertretung bei Einstellungen
- Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- Der Begriff der Einstellung i.S. des § 99 BetrVG
- Folgen der Missachtung des Mitbestimmungsrechts
- Unterrichtung des Betriebsrats auch über den Inhalt des in Aussicht genommenen Vertrages?
- Problemschwerpunkt: Einstellung von Leiharbeitnehmern
- Einsatz von Fremdfirmenpersonal (insbes. auf Werkvertragsbasis)
Befristete Arbeitszeiterhöhung als Alternative
- AGB-Kontrolle
- Mitbestimmung des Betriebsrats