Bund, Länder und Gemeinden unterliegen strengen Anforderungen an ihre Grundstücke. Sie sollen bedeutende Projekte mit begrenzten Budgets in möglichst kurzer Zeit umsetzen - und das Ganze natürlich rechtskonform.
Dabei dürfen sie ihre Grundstücke meist nicht mehr frei verkaufen. Damit es sich um keine Beihilfe handelt, sind oftmals europaweite Wettbewerbsverfahren nötig. Außerdem prüfen die Rechnungshöfe, Rechtsaufsichten und die EU-Kommission auch immer genauer, ob alle Anforderungen eingehalten sind.
Diese ohnehin nur schwer überschaubare Rechtslage verschärfte der Europäische Gerichtshof im Jahr 2015. Nach seiner neuesten Rechtsprechung kann sich eine Kommune nicht mehr sicher sein, dass der höchste Kaufpreis in einem wettbewerblichen Verfahren auch der tatsächliche Marktwert ist. Daher ist es grundsätzlich zulässig, dass der Verkauf an einen Bieter mit einem günstigeren Preis zulässig ist – ohne dass es sich um eine unzulässige Beihilfe handelt.
Um die Probleme in der Praxis zum analysieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, veranstaltet der Behördenspiegel gemeinsam mit dem Dezernat Öffentlicher Sektor und Vergabe von HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK eine Veranstaltungen in Düsseldorf.
Neben Frau Noemi David vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW wird Herr Ernst Hanfstaengl von der CBRE GmbH aus der Praxis berichten: Welche Besonderheiten sind zu beachten? Welche Chancen sollte die öffentliche Hand nutzen? Den Rechtsrahmen erläutern und vertiefen Dr. Ute Jasper, Leiterin des Dezernats Öffentlicher Sektor und Vergabe und Partnerin bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK und Dr. Christopher Marx, Rechtsanwalt bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK.
- Begrüßungskaffee und Ausgabe der Tagungsunterlagen
- Begrüßung und Einführung
Benjamin Bauer, Mitglied der Geschäftsführung, Behörden Spiegel Gruppe
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Öffentlicher Sektor und Vergabe, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK - Modelle für Grundstücksverkäufe
- Projektgestaltung - Ausschließlichkeitsrechte, Verkauf, Bau und Miete, Erschließungspflicht
- Fallstricke und Praxistipps
- Ernst Hanfstaengl, Head of Asset Strategies CBRE GmbH
- Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung - Erfahrungen aus der Praxis
Ludger Kloidt, Geschäftsführer der NRW.Urban Service GmbH - Grundstücksverkäufe des Landes NRW
- Rechtsrahmen für Grundstücksverkäufe des Landes
- Neue Vorschriften für einen erleichterten Grundstückserwerb für Flüchtlings-unterkünfte
- Noemi David, Leiterin An- und Verkauf des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Lan-des Nordrhein-Westfalen
- Erfolgreiche Verfahren für Grundstücksverkäufe
- Wann sind Direktverkäufe zulässig?
- Wie gestaltet man einen Wettbewerb?
- Wie lassen sich Erschließungs- und Bauleistungen einbeziehen?
- Wie kann man Anreize für private Investitionen und Sicherheiten vereinbaren?
- Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Partnerin Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK'
- Anschließend Fragen und Antworten, Diskussion