Aus dem Sozialgesetzbuch (§ 165 SGB IX) ergeben sich u.a. bei Stellenbesetzungsverfahren besondere Förderpflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen. Die Pflichten werden speziell für die öffentlichen Arbeitgeber durch § 165 SGB IX noch einmal durch zusätzliche Vorgaben konkretisiert. Da deren Verletzung leicht zur Diskriminierungsvermutung führen kann, welche häufig nicht unerhebliche Entschädigungszahlungen zur Folge haben, ist hier Vorsicht geboten. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind unbedingt einzuhalten. Die gestiegene Anzahl von Entschädigungsklagen gegen öffentliche Arbeitgeber belegt die Bedeutung der Materie.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie.
Themenüberblick:
- Pflichten nach §§ 81 I, 82 SGB IX
- Festlegung des Anforderungsprofils
- Prüfung der Besetzbarkeit freier Stellen mit schwerbehinderten Menschen und Meldung an die Arbeitsagentur
- Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
- vollständige Kenntnisnahme der Bewerbungsunterlagen
- Einbindung der Schwerbehinderten-/Personalvertretung
- Einladung zum Vorstellungsgespräch
- Verhalten bei Ablehnung einer Bewerbung
- Konsequenzen bei Verletzung der Förderpflichten
- Fazit und Checkliste
- Kompakte Vorstellung der wesentlichen Urteile des BAG’s
- Fragen der Teilnehmer-/innen
- EXKURS: SGB IX und AGG – ein Widerspruch?
699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.