Korruption ist ein Thema, das auf allen staatlichen Ebenen Bedeutung hat, das durch prominente Skandale ins öffentliche Bewusstsein drängt und dort nachhaltige Eindrücke hinterlässt. Wähnte man lange Zeit, Deutschland sei vom Problem der Korruption nur marginal betroffen, sprechen die Fakten der Ermittlungsbehörden und die vermuteten Dunkelziffern eine andere Sprache. Das zeigen nicht zuletzt die in den vergangen Jahren erfolgten Ausweitungen der strafrechtlichen Tatbestände im Strafgesetzbuch. Korruption schwächt Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und schädigt das Ansehen des Staates sowie das seiner Glieder.
Die zunehmenden Erkenntnisse im Bereich der Korruption verdeutlichen, dass es eine Vielzahl an organisatorischen und regulativen Präventionsmaßnahmen für die öffentliche Hand gibt, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Ansatzpunkte und Zielrichtungen im Detail sinnvoll ergänzen und effektiv sind. Einzelne Maßnahmen sind Gegenstand vielfältiger politischer Überlegungen und einschlägiger Verwaltungsvorschriften. Manche Behörden versuchen, vor allem wenn es besondere Vorkommnisse gegeben hat, ein umfassendes Paket an Präventionsmaßnahmen zu schnüren, formulieren entsprechende Dienstanweisungen, allerdings ist insgesamt noch eine gewisse Skepsis zu diesem Thema zu verzeichnen.
Das Seminar möchte einen Gesamtüberblick über die wesentlichen derzeit praktizierten und diskutierten Maßnahmen im Bereich Korruptionsprävention geben und dazu ermutigen, diese in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Behörde oder Institution auch umzusetzen.
Modul I: Einführung
09:30 - 11:00
Das erste Modul stellt einführend den Sachstand hinsichtlich des Umfangs und der Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst dar. Der Referent setzt sich insbe-sondere mit folgenden Fragen auseinander:
- Was versteht man unter Korruption?
- Welche strafrechtlichen Vorschriften sind einschlägig?
- Wer sind nach kriminologischen Erkenntnissen die Täter und welche Motive haben sie?
- Welche Bereiche im öffentlichen Dienst sind besonders korruptionsgefährdet bzw. korruptionsanfällig?
- Wo steht/en Deutschland / die Bundesländer im Hinblick auf Korruptionsdelikte (Ermittlung, Verfolgung, Strafmaß) im internationalen Vergleich?
Modul II: Behördeninterne Maßnahmen zur Korruptionsprävention
11:15 - 12:45
Im zweiten Modul geht es einerseits um die gesetzlichen und administrativen Vorgaben, welche die Korruptionsprävention erforderlich machen, wie etwa das Beamten- und Dienstrecht, sowie andererseits um die regulativen, organisatorischen und personellen Maßnahmen innerhalb einer Behörde, die der Korruptionsprävention dienen. Zu den behördeninternen Maßnahmen gehören insbesondere:
- Grundsätzliche Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung
- Personalrotation und Personalauswahl
- Transparente Aktenführung im Sinne umfassender Dokumentationspflichten
- Mehraugenprinzip
- Allgemeine Vorgangskontrolle, Dienst- und Fachaufsicht
- Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Aus- und Fortbildung
Modul III: Von der Gefährdungsanalyse zur risikoorientierten Durchführung präventiver Maßnahmen
13:45 - 15:15
Im dritten Modul werden Ansätze aufgezeigt, aus der Vielzahl möglicher korruptionspräventiver Maßnahmen anhand des aufgaben- oder geschäftsprozessspezifischen Risikopotentials eine Priorisierung vorzunehmen. Da sich auch die Prävention an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientieren und sich möglicher Zielkonflikten mit den Fachbereichen bewusst sein muss, sind Gefährdungs- und Risikoanalysen durchzuführen. Diese indizieren die Bereiche mit besonders hohen Risiken und ermöglichen somit eine „Dosierung“ der durchzuführenden Maßnahmen. Zu gegebener Zeit sollten die Maßnahmen dann wiederum auf den Prüfstand gestellt werden, was eine Fortschreibung von Kennzahlen und Indikatoren für den Erfolg/Mehrwert vonnöten macht.
- Gefahren- und Risikobegriff
- Modelle für Gefährdungs- und Risikoanalysen
- Festlegung und Priorisierung der Präventionsmaßnahmen anhand des Risikopotentials
- Möglichkeiten der Erfolgskontrolle anhand quantitativer und qualitativer Kennzahlen
Modul IV: Vertragliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention
15:30 - 17:00
Im vierten Modul wird erläutert, mit welchen Verhaltensweisen gegenüber (potentiellen) Auftragnehmern die Verwaltung deutlich machen kann, dass sie Korruption nicht duldet. Hier stehen vor allem drei Instrumente im Vordergrund:
- Die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
- Weitere Ansatzpunkte der Korruptionsprävention im öffentlichen Vergabewesen
- Der „Integritätspakt“
- Ombudspersonen als Teil eines Hinweisgebersystems
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