Bislang war es für öffentliche Auftraggeber nur sehr eingeschränkt möglich, bei der Beschaffung mit anderen öffentlichen Auftraggebern zusammen zu arbeiten. Nach der Vergaberechtsreform ist das nun Vergangenheit. Es ist jetzt gesetzlich zugelassen, dass öffentliche Auftraggeber sich dauerhaft auch gegen Entgelt einer externen zentralen Beschaffungsstelle bedienen, ohne dass dieser Dienst selbst ausschreibungspflichtig wäre. Eine solche zentrale Beschaffungsstelle kann jeder öffentliche Auftraggeber für andere Auftraggeber bilden oder einrichten. Für die Nutzer bedarf es keiner gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu der zentralen Beschaffungsstelle mehr. Mit einer zentralen Beschaffungsstelle im Sinne des Gesetzes ist dabei nicht die interne zentrale Vergabestelle gemeint, die die meisten Auftraggeber heutzutage intern eingerichtet haben. Unter einer zentralen Beschaffungsstelle ist vielmehr eine externe Einrichtung gemeint, an die sich viele Auftraggeber anschließen können, um ihren Beschaffungsbedarf zentral und professionell zu befriedigen.
Es liegt auf der Hand, dass die Nutzung von zentralen Beschaffungsstellen eine Spezialisierung und Professionalisierung des Einkaufs ermöglicht. Je mehr öffentliche Auftraggeber sich einer zentralen Beschaffungsstelle bedienen, desto größer sind die Synergieeffekte in wirtschaftlicher Hinsicht. Dieses Seminar zu zentralen Beschaffungsstellen gibt Ihnen einen Einblick in die Voraussetzungen, Vorteile und Grenzen einer zentralen Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht
Themenüberblick, 09:30-17:30 Uhr:
- Was ist strategischer öffentlicher Einkauf (nicht)?
- Überblick über die neue Rechtslage
- Einkaufsverträge: Möglichkeiten und Grenzen bei der vertraglichen Gestaltung
- Zentrale Beschaffungsstelle: aufbauen – organisieren – gestalten – leiten